Über den Verein:

Der Tierschutzverein Saanenland ist ein Verein für Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit im Sinne der einschlägigen Artikel 60 ff des ZGB, mit Sitz in Saanen. Er ist im Amtsbezirk Saanen tätig.

Er wurde bereits 1970 gegründet, hatte jedoch einige Jahre Stillstand und wurde in dieser Zeit nur durch Kassiererin Lucie Thönen und 20 verbliebene Mitglieder aufrecht erhalten. Im Jahr 2008 verspürte der etwas "eingestaubte" Verein eine grundlegende Neugestaltung mit Revision der Statuten, neuem Vorstand und frischer Motivation. Nun erfährt der Verein wieder steigende Mitgliedszahlen, und hofft auch dadurch die zwar wenigen, aber dennoch vorhandenen Missstände in Tierhaltungen der Region zu minimieren oder gar abschaffen zu können. Im Februar 09 zählte der Verein knapp 70 Mitglieder.

Im Zeitalter des Internets ist es auch eine Zielsetzung eine gebietsübergreifende Kommunikation mit anderen Tierschutzvereinen zu suchen, und diese mit Synergie-Effekt im Sinne der Tiere nutzen zu können. Insbesondere für die Vermittlung herrenloser oder notleidender Tiere kann diese Zusammenarbeit ein wichtiges Instrument sein.

Zu der grundlegenden Zielsetzung des Vereines hier ein Auszug aus der aktuellen Vereinssatzung:

Artikel 2 - Zweck des Vereines:

Der Tierschutzverein Saanenland bezweckt die Förderung aller Anliegen des Tierschutzes. Diesen Zweck sucht der Verein allgemein zu erreichen:

  1. durch Unterstützung von Bestrebungen zur Verbesserung der Tierhaltung und zur Bewahrung der Tiere vor leid- und qualvollen Einwirkungen
  2. durch Aufklärung der Bevölkerung, namentlich der Jugend, über den artgemässen Umgang mit Tieren
  3. durch Information der Mitglieder und Öffentlichkeitsarbeit
  4. durch Zusammenarbeit mit den für den Tierschutz zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden
  5. durch Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz und die Erhaltung von Tieren betreffen
  6. durch politische Vorstösse in den Belangen des Tierschutzes
  7. durch Wahrnehmung und Vertretung der Interessen geschädigter Tiere in tierschutzrelevanten Straf- und Verwaltungsverfahren
  8. durch Auszeichnung von Personen, die sich um den Tierschutz in besonderem Masse verdient gemacht haben